Die Berufsausbildung wird als dual (zweiseitig) bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten stattfindet: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb überwiegen die praktischen und in der Berufsschule die theoretischen Inhalte. Wichtige rechtliche Grundlagen für die duale Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) sowie die jeweiligen Schulgesetze der Länder, in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsordnung Berufskolleg (APO-BK).
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Die Ausbildung im Betrieb richtet sich nach der für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlassenen Ausbildungsordnung. Darin sind u. a. die Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe geregelt.
Ergänzt wird die betriebliche Ausbildung in vielen Handwerksberufen durch Kurse in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dort werden die Auszubildenden mit den modernsten Techniken und Technologien vertraut gemacht, die zum praktischen Aufgabenspektrum ihrer Berufsausbildung gehören.
Die Ausbildung an den Berufsschulen richtet sich nach landeseinheitlichen Lehrplänen, die vom Schulministerium erlassen werden. Neben berufsbezogenen Fächern (ca. 60% der Unterrichtszeit) werden auch berufsübergreifende Fächer wie Deutsch/Kommunikation, Religion, Wirtschafts- und Sozialkunde und Sport/Gesundheitsförderung unterrichtet.
Der Unterricht erfolgt in der Regel entweder wöchentlich an jeweils ein oder zwei achtstündigen Unterrichtstagen oder zusammenhängend, d. h. wochenweise im Block.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Lehrlinge zum Besuch des Berufsschulunterrichtes anzuhalten und für diese Zeit freizustellen. Die Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Nach Abschluss eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler ein Zeugnis, in dem vermerkt ist, ob die Leistungsanforderungen der Klasse erfüllt wurden. Alle Schülerinnen und Schüler rücken automatisch in die nächste Klasse vor. Die Wiederholung einer Klasse erfolgt nur, wenn es zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses kommt.
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom beruflichen Abschluss (Gesellen-/Abschlussprüfung) zuerkannt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
Der Abschluss der Berufsschule ist dem Abschluss der Hauptschule nach der Klasse Typ A gleichwertig.
Wer die Berufsschule mit der Gesamtnote 3,0 oder besser abschließt, seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen kann, erhält den Abschluss Fachoberschulreife.
Auch der Abschluss Fachhochschulreife kann in der Berufsschule erreicht werden, wenn die Voraussetzungen zur Erreichung der Fachoberschulreife erfüllt und zusätzlich Fächer besucht werden, die für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern des jeweiligen Bildungsganges.
beträgt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3½ Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. eine Teilzeitberufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit kann - in Absprache mit dem ausbildenden Betrieb - im Ausland absolviert werden.
Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Abteilung Berufsbildung.
Impressum:
Kreishandwerkerschaft Mettmann
Emil-Beerli-Str. 10
40822 Mettmann
Telefon: 02104 9553-0
Telefax: 02104 9553-50
E-Mail: info@handwerk-me.de
Internet: www.handwerk-me.de
Geschäftsführer: Ass. jur. Simon Taps
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