In einigen Bereichen hat es sich bewährt, elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) zur Unterstützung der Elektrofachkraft einzusetzen. Diese EuP werden von der Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt. Falls erforderlich müssen sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die Elektrofachkraft richten zu können.
Im Rahmen der Schulung werden Kenntnisse zu den nachfolgend aufgeführten Themen erworben:
Die im Anschluss an die Schulung erworbene Bescheinigung als elektrotechnisch unterwiesene Person gemäß DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 ist ab Schulungsdatum 2 Jahre gültig.
Der Kurs beinhaltet 6 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der erworbene Nachweis ist zwei Jahre gültig. Nach Ablauf von zwei Jahren ist eine neue Schulung notwendig. Auf Grund der Pandemie ist momentan ein negativer Schnelltest (kein Selbsttest) zur Teilnahme erforderlich.
Kosten:
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen.
Anja Becker
Telefon: 02104-9553-23
Fax: 02104-9553-50