Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, hat viele Erscheinungsformen und verursacht jährlich erhebliche Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Sie belastet die öffentlichen Haushalte und führt mitunter zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft.
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind, je nach Erscheinungsform, unterschiedliche Behörden zuständig.
Die Kreisverwaltung Mettmann als Kreisordnungsbehörde ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig, wenn
Sofern Sie einen der vorgenannten Fälle von Schwarzarbeit melden möchten, wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpartner der Kreisverwaltung Mettmann.
Herr Tödter
Tel 02104 - 993020
Fax 02104 - 994575
Mail schwarzarbeit@kreis-mettmann.de
Web https://www.kreis-mettmann.de
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40822 Mettmann
Zimmer 1.158
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