Verjährung droht, Betriebsferien der KH und neue Öffnungszeiten in 2023

Vorbereitung auf den Jahreswechsel 22/23

Verjährung droht

Am 31.12.2022 werden, wie schon in den Vorjahren, Milliardenbeträge verjähren, weil Gläubiger
sich gutmütig vertrösten ließen oder aber an Verjährung nicht dachten. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihre Forderungsbestände daraufhin zu überprüfen, ob Verjährung zum 31.12.2022 droht. Die Verjährungsfrist beträgt seit dem 1.1.2002 für alle Rechnungen nunmehr drei Jahre, betrifft also jetzt Vergütungsansprüche, die im Jahr 2019 fällig geworden sind. Dabei besteht kein Unterschied mehr, ob der Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreishandwerkerschaft.


Kontakt

Anja Becker 

02104 / 9553-23 

becker@handwerk-me.de


Betriebsferien - Kreishandwerkerschaft geschlossen! 

Vom 22.12.2022 – 03.01.2023 bleibt die Geschäftsstelle aufgrund von Renovierungs- und Umbauarbeiten geschlossen. 
Am Mittwoch, 04. Januar 2023 sind wir dann wieder für Sie da. Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe um Verständnis und um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Weihnachten in allen betrieblichen Angelegenheiten mit Fristsetzung (Forderungen, Kündigungsfristen, Arbeitsgerichtstermine).


Neue Öffnungszeiten ab 2023

Geschäftsstelle
Montag bis Donnerstag: 

8.00 Uhr -12.00 Uhr und 12.30 Uhr-16.30 Uhr 
Freitag: 

8.00 Uhr – 13.30 Uhr

Kassenzeiten (Kauf Berichtshefte, AU-Plaketten, SP Siegel und Plaketten, Gas-Siegel und Feinstaubpalketten)
Montag bis Freitag: 
09.00 bis 12.00 Uhr